Ja zur Regenbrücke

Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Stadtrat, das Bürgerbegehren gegen die Nordspange als unzulässig zurückzuweisen. Über den Beschluss wird am Donnerstag entschieden.

Vorausgegangen ist eine umfassende rechtliche Prüfung. Das Ergebnis der Stadtverwaltung ist eindeutig: Das Bürgerbegehren erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht und ist daher unzulässig.

Wer trotz dieser eindeutigen rechtlichen Bewertung für das Bürgerbegehren stimmt, stellt aus unserer Sicht politische Symbolik über den Rechtsstaat. Direkte Demokratie ist ein hohes Gut – sie setzt aber voraus, dass die gesetzlichen Spielregeln eingehalten werden.

Für uns ist deshalb klar: Diese Faktenlage lässt keine Ablehnung der Regenbrücke zu. Wir stehen weiterhin für die Nordspange mit Einhausung – als notwendiges Zukunftsprojekt für Regensburg.