Diese Frage war Grund unserer Anfrage bei der Oberbürgermeisterin.

Aus dem Rathaus wurde uns mitgeteilt, dass die Colmarer Straße endgültig hergestellt ist und keine Erschließungsbeiträge mehr anfallen. Nach dem Gesetz vom 26.06.2018 zur Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. 

Etwas anderes gilt hinsichtlich der Kanalsanierung. Nach der städtischen Entwässerungssatzung kann der Grundstückseigentümer ggf. verpflichtet werden, fehlende Kontrollschächte als Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage herzustellen und zu bezahlen.